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Wir haben ein paar häufige Fragen zusammengestellt, wenn Sie eine andere haben, kontaktieren Sie uns
F.A.Qs
Fragen kurz erläutert…
Die ausführliche Beratung und das Vermessen der Treppe vor Ort ist eine Serviceleistung und damit selbstverständlich kostenlos!
Unsere Fachberater kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie über bestmögliche Lösungen für Sie und Ihre Wohnsituation und erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot.
Die Lieferzeit ist abhänging vom Modell, der Länge der Fahrstrecke und davon, ob es sich um eine gerade oder eine kurvige Treppe handelt.
Lieferzeit ca. 3-6 Arbeitswochen, für eine Außenanlagen ca. +1 Arbeitswoche
Die Dauer der Montage ist abhängig vom Lifttyp und der Fahrbahnlänge.
Plattformlifte 1-2 Arbeitstage je nach Typ und Länge
Sitzlifte 3-8 Stunden je nach Typ und Länge
Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Liftes sorgt für eine lange Lebensdauer und stellt die Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit Ihres Liftes sicher. Deshalb empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages, der eine regelmäßige Wartung einmal pro Jahr sicherstellt.
Es gibt kaum eine Wohnsituation, die genau so ist wie eine andere! Jeder Mensch hat für sich andere Wünsche und Vorstellungen!
Unser Ziel ist es, für Sie die beste Lösung zu finden. Dazu ist es nötig, uns ein möglichst detailliertes Gesamtbild Ihrer Situation zu machen und die Gegebenheiten vor Ort genauestens zu kennen. Nur so können wir Sie bestmöglich beraten und Ihnen ein Angebot unterbreiten, das genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Bei einem Vor-Ort-Termin wird Ihre Treppe exakt vermessen, so dass später auf Basis dieser Daten die Fahrschiene maßgenau gefertigt werden kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, durch Zuschüsse den Preis für Ihren Lift zu senken. Diese sind natürlich abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch gerne weiter. Hier die wichtigsten Fördermöglichkeiten auf einen Blick:
– Pflegekosten-Zuschuss der Pflegekassen: Bei Pflegegraden von 1 bis 5 sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 4.000 € pro Person möglich
– Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen „Altersgerecht Umbauen“ durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): der „Investitionszuschuss 455“ und das „Darlehen 159“
– Förderungen durch bundesweite oder regionale Träger
– Steuerliche Absetzbarkeit
Ja und zwar dann, wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung erst nach Kauf eines Liftes erfolgt. Hier ist das Datum der Antragstellung ausschlaggebend. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich!